Sollten auch Sie über ein Streichinstrument besonderer Qualität verfügen, das Sie jungen Künstlern zur Verfügung stellen wollen, kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.
Für die Überlassung des Instruments an unsere Stiftung stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung. Neben dem Vermächtnis kann auch ein Vertrag über die zeitlich begrenzte oder dauerhafte Ausleihe des Instruments geschlossen werden.
Im Leihvertrag werden die Modalitäten der Überlassung genau festgehalten. So werden u.a. der vorab ermittelte Wert des Instruments (Wertgutachten), die Verpflichtungen zum sachgemäßen Umgang sowie die Vereinbarungen bzgl. Versicherung und Inspektionen festgelegt. Weiterhin werden Ihre Rechte auf Kontakt mit den Leihnehmern (den Musikern) oder auf Kündigung des Vertrags formuliert. Sie haben die Gestaltung in der Hand.
Geförderte Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler vom Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach und von der Georg-Friedrich-Händel-Oberschule in Berlin freuen sich über hochwertige Leihinstrumente, mit denen ihre vielversprechende musikalische Ausbildung unterstützt wird. Die Instrumente kommen im Instrumentalunterricht und bei Konzerten, bspw. mit dem Jugendsinfonieorchester oder der Deutschen Streicherphilharmonie, zum Einsatz.