Digitale Einreichung für den
Wettbewerb „Schulorchester stärken“ 2025

Angaben zur Schule
Angaben zum Ensemble
Zuständige Lehrkraft oder AnsprechpartnerIn
Bewerbungsmaterial
Teilnahmebedingungen


Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen

Mit Einreichung der digitalen Einreichung der Bewerbungsunterlagen gelten diese Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen als akzeptiert. Nach dem Ablauf des in der Ausschreibung genannten Stichtages eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Den Bewerbern ist bekannt, dass die Präsentation ihrer Projekte, soweit gewerbliche Schutzrechte daran bestehen, den Neuheitenschutz beseitigen kann. Hierfür sind die Bewerber selbst verantwortlich. Insbesondere obliegt es den Bewerbern, die Neuheit einer Erfindung oder Marke durch etwaige Patentanmeldungen oder Titelschutz- oder Markenanzeigen vor einer Veröffentlichung im Rahmen dieses Wettbewerbes abzusichern. Die Deutsche Orchester-Stiftung und der Bundesverband Musikunterricht e.V. übernehmen hierfür keine Haftung.

Die eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie Bildmaterial, Tonträger, Veröffentlichungen oder sonstige eingereichte Materialien verbleiben auch nach Abschluss des Wettbewerbs dauerhaft bei der Deutschen Orchester-Stiftung. Eine Rückgabe ist nicht vorgesehen.

Die Bewerber sind damit einverstanden und unterstützen die mediale Berichterstattung über die von ihnen eingereichte Bewerbung nebst deren zugrundeliegende Projektkonzeptionen / Inhalte bereits in der Bewerbungsphase.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber der Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen bei der Verleihung des Innovationspreises und ihrer anschließenden zeitlich unbegrenzten und honorarfreien Nutzung zu publizistischen und werblichen Zwecken der Deutschen Orchester-Stiftung und des Bundesverbandes Musikunterricht e.V. zu. Entsprechendes gilt in diesem Rahmen auch für die Nutzung der eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie Bildmaterialien und Tonträger.

Die Deutsche Orchester-Stiftung behält sich die Vergabe weiterer Preise vor. Der Gewinner und seine Innovation werden namentlich bekannt gegeben.

Der Gewinner ermöglicht die Übergabe des Preises durch einen oder mehrere Vertreter der Jury in einer öffentlichen Veranstaltung des Orchesters.

Die Teilnahme an der Ausschreibung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Deutsche Orchester-Stiftung und der Bundesverband Musikunterricht e.V. behalten sich das Recht vor, Bewerber auszuschließen. Die Ausrichter behalten sich darüber hinaus auch das Recht vor, den gesamten Wettbewerb jederzeit ohne Angaben von Gründen abzubrechen.

Die Bewerber versichern, dass ihre Bewerbung weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Dazu gehören – beispielsweise – Urheberrechte, Markenrechte, Design-, Geschmacksmuster- oder Patentrechte. Für den Fall einer Verletzung der Rechte Dritter sind die Bewerber hierfür verantwortlich und stellen die Deutsche Orchester-Stiftung und den Bundesverband Musikunterricht e.V. von den finanziellen Folgen wie auch den Kosten einer Rechtsverteidigung frei.