Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen gelten diese Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen als akzeptiert. Nach dem Ablauf des in der Ausschreibung genannten Stichtages eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Den Bewerbern ist bekannt, dass die Präsentation ihrer innovativen Projekte, soweit gewerbliche Schutzrechte daran bestehen, den Neuheitenschutz beseitigen kann. Hierfür sind die Bewerber selbst verantwortlich. Insbesondere obliegt es den Bewerbern, die Neuheit einer Erfindung oder Marke durch etwaige Patentanmeldungen oder Titelschutz- oder Markenanzeigen vor einer Veröffentlichung im Rahmen dieses Wettbewerbes abzusichern. Die Deutsche Orchester-Stiftung übernimmt hierfür keine Haftung.
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie Bildmaterial, Tonträger, Veröffentlichungen oder sonstige eingereichte Materialien verbleiben auch nach Abschluss des Wettbewerbs dauerhaft bei der Deutschen Orchester-Stiftung. Eine Rückgabe ist nicht vorgesehen.
Die Bewerber sind damit einverstanden und unterstützen die mediale Berichterstattung über die von ihnen eingereichte Bewerbung nebst deren zugrundeliegende Projektkonzeptionen / Inhalte bereits in der Bewerbungsphase.
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber der Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen bei der Verleihung des Innovationspreises und ihrer anschließenden zeitlich unbegrenzten und honorarfreien Nutzung zu publizistischen und werblichen Zwecken der Deutschen Orchester-Stiftung zu. Entsprechendes gilt auch für die Nutzung der eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie Bildmaterialien und Tonträger.
Die Deutsche Orchester-Stiftung behält sich die Vergabe weiterer Preise vor. Der Gewinner und seine Innovation werden namentlich bekannt gegeben.
Der Gewinner ermöglicht die Übergabe des Preises durch ein Mitglied der Jury in einer öffentlichen Veranstaltung des Orchesters.
Die Teilnahme an der Ausschreibung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Deutsche Orchester-Stiftung behält sich das Recht vor, Bewerber auszuschließen. Die Deutsche Orchester-Stiftung behält sich darüber hinaus auch das Recht vor, den gesamten Wettbewerb jederzeit ohne Angaben von Gründen abzubrechen.
Die Bewerber versichern, dass ihre Bewerbung weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Dazu gehören – beispielsweise – Urheberrechte, Markenrechte, Design-, Geschmacksmuster- oder Patentrechte. Für den Fall einer Verletzung der Rechte Dritter sind die Bewerber hierfür verantwortlich und stellen die Deutsche Orchester-Stiftung von den finanziellen Folgen wie auch den Kosten einer Rechtsverteidigung frei.